Lexikon Reichelsheim (Odenwald)

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  Ersterwähnung der Gemeinde Reichelsheim

Zu Beginn des 14. Jahrhunderts kam es zwischen den Herren von Breuberg und den Schenken von Erbach zu einer Erbauseinandersetzung um Güter im Odenwald. Sie konnte erst durch den Spruch eines Schiedsgerichts beigelegt werden, der wiederum in einem Schiedsvertrag schriftlich fixiert und am 13. Januar 1303 in Aschaffenburg unterzeichnet wurde. In ihm findet Reichelsheim als „Parochia Richelinsheim“ (Kirchspiel Reichelsheim) seine erste Erwähnung.

Ersterwahnung k
Auszug aus dem Schiedsvertrag von 1303
mit der Ersterwähnung (rot unterstrichen)

Literatur:
Gemeindevorstand der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald), 700 Jahre Reichelsheim im Odenwald - Vom Marktflecken zur Großgemeinde, ISBN 3-00-010145-4, 2002, S. 22 ff.

 

Verantwortlicher Autor:
[Kalberlah, Wolfgang A. W.]